Wie stelle ich MetronHR für meinen Betrieb ein?
Unter Unternehmen liegen die betriebsweiten Einstellungen: Stammdaten und Logo, der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Regeln für Zeiterfassung und Abwesenheiten, die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes samt eigenem Satz für Jugendliche, eigene Feiertage und deren Import. Sprache und Erscheinungsbild stellt dagegen jede Person für sich selbst ein.
Stand: September 2026
Wer welche Einstellung erreicht
Die Einstellungen liegen nicht alle hinter derselben Tür. Die Stammdaten des Betriebs und die Anmeldesicherheit sind allein der Geschäftsführung vorbehalten, Feiertage und Arbeitnehmerschutz teilen sich Geschäftsführung und Personalverwaltung.
An keiner dieser Einstellungen hängt ein Tarif. Der Katalog weist für diesen Bereich kein Tarif-Gate aus, die Regeln des Betriebs stehen also in jedem Tarif zur Verfügung.
Welche Rolle welchen Bereich der Betriebseinstellungen öffnet.
| Bereich | Wer hinein darf | Was dort eingestellt wird |
|---|---|---|
| Unternehmensdaten | Geschäftsführung. | Name, Branche, Bundesland, Größenklasse, Logo und der Auftragsverarbeitungsvertrag. |
| Anmeldesicherheit | Geschäftsführung. | Die Vorgaben für die Anmeldung am Konto. |
| Feiertage | Geschäftsführung und Personalverwaltung. | Eigene arbeitsfreie Tage anlegen und pflegen, Feiertage als Datei einlesen. |
| Arbeitnehmerschutz | Geschäftsführung und Personalverwaltung. | Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten, Pausen und der eigene Satz für Jugendliche. |
Unternehmensdaten
- Wer hinein darf
- Geschäftsführung.
- Was dort eingestellt wird
- Name, Branche, Bundesland, Größenklasse, Logo und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Anmeldesicherheit
- Wer hinein darf
- Geschäftsführung.
- Was dort eingestellt wird
- Die Vorgaben für die Anmeldung am Konto.
Feiertage
- Wer hinein darf
- Geschäftsführung und Personalverwaltung.
- Was dort eingestellt wird
- Eigene arbeitsfreie Tage anlegen und pflegen, Feiertage als Datei einlesen.
Arbeitnehmerschutz
- Wer hinein darf
- Geschäftsführung und Personalverwaltung.
- Was dort eingestellt wird
- Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten, Pausen und der eigene Satz für Jugendliche.
Wie diese Rollen sonst wirken und welche Fälle unabhängig von ihnen Zugang geben, steht in der Anleitung zu Rollen und Rechten.
Stammdaten, Logo und Auftragsverarbeitungsvertrag
Die Stammdaten sind kurz und wirken weit: Name, Branche, Bundesland und Größenklasse des Betriebs. Das Bundesland ist dabei keine Adressangabe, sondern die Grundlage des Feiertagskalenders, und damit steht es am Anfang jeder Sollzeitrechnung.
Das Logo wird hochgeladen, über eine eigene Adresse ausgeliefert und erscheint danach in der Oberfläche und in den Ausgaben. Entfernen ist derselbe Vorgang rückwärts, ein Logo ist keine einmalige Festlegung.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird an derselben Stelle angenommen. Festgehalten werden Zeitpunkt und annehmende Person, damit die Annahme später als Nachweis taugt.
- Unternehmensdaten öffnen und Name, Branche, Bundesland und Größenklasse eintragen.
- Das Logo hochladen. Es erscheint danach in der Oberfläche und in den Ausgaben.
- Den Auftragsverarbeitungsvertrag annehmen. Zeitpunkt und annehmende Person werden festgehalten.
Regeln für Zeiterfassung und Abwesenheiten
Zwei Sammlungen von Einstellungen bestimmen, wie erfasst und wie beantragt wird. Sie stehen im Katalog bewusst als Übersicht, ihre Regeln gehören in die jeweilige Fachdomäne, und deshalb nennt diese Seite den Gegenstand und nicht die Rechnung dahinter.
Bei der Zeiterfassung sind es drei Dinge: eine Bearbeitungssperre, eine Abschlusssperre mit optionalem festem Datum und die Auswahl, über welche Wege überhaupt erfasst werden darf. Was die beiden Sperren bewirken und in welcher Reihenfolge ein Monat zugeht, steht in der Anleitung zum Monatsabschluss.
Bei den Abwesenheiten sind es sechzehn Einstellungen, von der automatischen Genehmigung je Abwesenheitsart bis zu dem Kreis, der über die Auszahlung von Überstunden entscheidet. Wie ein Antrag daraufhin abläuft, steht in der Anleitung zu Urlaub.
Die Schritte hier beschreiben ein laufendes System. Wer noch keines hat, richtet es in der Testphase ein und behält alles, was dabei entsteht.
Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes
Der Arbeitnehmerschutz ist der Bereich, in dem der Betrieb seine gesetzlichen Grenzen hinterlegt: Höchstarbeitszeit am Tag und in der Woche, zusammenhängende Arbeitszeit, Mindestruhezeit, Pausenregeln und die Zahl aufeinanderfolgender Arbeitstage.
Für Jugendliche gibt es einen zweiten, getrennt einstellbaren Satz mit engeren Werten. Er führt über den allgemeinen Satz hinaus ein erlaubtes Zeitfenster am Tag, Regeln für Samstags- und Sonntagsarbeit und eine Branchenausnahme.
Beide Sätze wirken an zwei Stellen: beim Erfassen von Zeiten und beim Planen von Schichten und Tagesplanblöcken. Wichtig ist dabei, was die Prüfung nicht tut. Sie warnt, und sie blockiert nicht: Eine Schicht mit Verstoß lässt sich zuweisen und veröffentlichen, und eine Freigabe durch eine zweite Person gibt es nicht.
Zwei Regelsätze, getrennt einstellbar, gemeinsam geprüft.
| Regelsatz | Was darin steht | Für wen er gilt |
|---|---|---|
| Allgemeiner Satz | Höchstarbeitszeit am Tag und in der Woche, zusammenhängende Arbeitszeit, Mindestruhezeit, Pausen, Zahl aufeinanderfolgender Arbeitstage. | Alle Beschäftigten des Betriebs. |
| Satz für Jugendliche | Dieselben Werte mit engeren Grenzen, dazu ein erlaubtes Zeitfenster am Tag, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie eine Branchenausnahme. | Jugendliche Beschäftigte. |
Allgemeiner Satz
- Was darin steht
- Höchstarbeitszeit am Tag und in der Woche, zusammenhängende Arbeitszeit, Mindestruhezeit, Pausen, Zahl aufeinanderfolgender Arbeitstage.
- Für wen er gilt
- Alle Beschäftigten des Betriebs.
Satz für Jugendliche
- Was darin steht
- Dieselben Werte mit engeren Grenzen, dazu ein erlaubtes Zeitfenster am Tag, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie eine Branchenausnahme.
- Für wen er gilt
- Jugendliche Beschäftigte.
Beide Sätze werden in der Erfassung und in der Planung ausgewertet. Das Ergebnis ist eine Meldung, keine Sperre.
Eigene Feiertage und der Import
Über die gesetzlichen Feiertage hinaus legt der Betrieb eigene arbeitsfreie Tage an, etwa eine Betriebsruhe oder einen regionalen Brauch. Sie tragen Datum und Bezeichnung, lassen sich ändern und löschen und wirken danach wie gesetzliche Feiertage auf Sollzeit, Urlaubsberechnung und Planung.
Feiertage lassen sich außerdem als Datei einlesen, statt sie einzeln anzulegen. Das ist derselbe Weg, über den auch andere Objektarten in die Anwendung kommen.
Der gesetzliche Kalender selbst, also das Bundesland des Betriebs, die An- und Abwahl einzelner Feiertage und ein abweichendes Bundesland je Person, gehört in die Einrichtung und steht dort.
Was jede Person selbst einstellt
Drei Einstellungen hängen nicht am Betrieb, sondern am Benutzerkonto. Wer sie ändert, ändert die eigene Ansicht und sonst nichts, und eine betriebsweite Vorgabe dafür gibt es nicht.
- Das Farbschema. Die Auswahl wird am Konto gespeichert und für die erste Darstellung zusätzlich im Browser vorgehalten, damit der Bildschirm nicht kurz in der falschen Farbe aufblitzt.
- Das dunkle Erscheinungsbild. Umschaltbar zwischen hell und dunkel, ebenfalls je Person gespeichert.
- Die Sprache. Die gesamte Oberfläche liegt auf Deutsch und auf Englisch vor, und beide Sprachen werden gleichrangig gepflegt.
Nachgefragt
- Warum ist das Bundesland eine so zentrale Angabe?
- Weil daran der Feiertagskalender hängt und an den Feiertagen die Sollzeit. Ohne gesetztes Bundesland würde stillschweigend ohne Feiertage gerechnet, deshalb weist die Oberfläche in diesem Fall einen eigenen Hinweis aus.
- Verhindert der Arbeitnehmerschutz eine zu lange Schicht?
- Nein. Die Prüfung meldet den Verstoß, sie unterbindet ihn nicht. Eine Schicht mit Verstoß lässt sich zuweisen und veröffentlichen, und es gibt weder eine Freigabe durch eine zweite Person noch eine Sperre, die sich nur mit Begründung übergehen ließe. Die Entscheidung bleibt beim Betrieb, die Anwendung macht sie sichtbar.
- Kann ich für Jugendliche andere Werte setzen als für alle anderen?
- Ja, dafür gibt es einen eigenen Regelsatz. Er führt Tages- und Wochenhöchstarbeitszeit, zusammenhängende Arbeitszeit, Ruhezeit und Pausen getrennt, dazu ein erlaubtes Zeitfenster am Tag, Regeln für Samstag und Sonntag sowie eine Branchenausnahme.
- Kann ich die Sprache für den ganzen Betrieb vorgeben?
- Nein. Sprache, Farbschema und dunkles Erscheinungsbild hängen am Benutzerkonto. Jede Person entscheidet für sich, und eine betriebsweite Vorgabe dafür führt die Anwendung nicht.
- Wirken eigene Feiertage genauso wie gesetzliche?
- Ja. Ein selbst angelegter arbeitsfreier Tag wirkt wie ein gesetzlicher Feiertag auf die Sollzeit, auf die Urlaubsberechnung und auf die Planung. Der Unterschied liegt nur darin, wer ihn führt.
Beschreibt den Stand der Anwendung am September 2026. Was sich im Produkt ändert, steht in den Produkt-Updates.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
Nachlesen ist das eine. Es selbst einzurichten dauert einen Nachmittag.
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