Wie beantrage und genehmige ich Urlaub?
Beschäftigte stellen den Antrag mit Art und Zeitraum, die Zahl der Tage rechnet das System aus Arbeitszeitmodell, Feiertagen und Beschäftigungszeitraum. Der Antrag geht an genau eine genehmigende Person. Mit der Genehmigung werden die Tage vom Urlaubskonto des betroffenen Jahres abgebucht. Krankmeldungen gelten sofort als genehmigt.
Stand: September 2026
Einen Antrag stellen
Die Zahl der Abwesenheitstage wird nicht eingegeben, sondern gerechnet: aus dem Arbeitszeitmodell der Person, den Feiertagen ihres zuständigen Bundeslandes und ihrem Beschäftigungszeitraum. Wer in Teilzeit an drei Tagen arbeitet, verbraucht für eine Woche drei Tage und nicht fünf.
Bei Urlaub wird gegen das Konto des Jahres geprüft, in dem der Zeitraum beginnt, nicht gegen das laufende Jahr. Ein im Dezember gestellter Antrag für Januar geht also gegen das kommende Jahr.
- Art und Zeitraum wählen. Fehlt das Enddatum, gilt der Starttag.
- Bei einem einzelnen Tag wahlweise den halben Tag setzen. Die Mindeststundenzahl dafür ist das halbe Tagessoll aus dem Arbeitszeitmodell.
- Die berechneten Tage prüfen, die das System anzeigt.
- Liegen geplante Schichten im Zeitraum, schließt sich die Vertretungssuche an.
- Absenden. Der Antrag ist entweder offen bei der Genehmigung oder sofort genehmigt.
- Zwei Abwesenheiten derselben Person dürfen sich nicht überschneiden. Die Meldung nennt den kollidierenden Zeitraum.
- Es gibt ganze und halbe Tage. Viertel Tage oder stundengenaue Abwesenheit sind nicht vorgesehen.
- Einen halben Tag gibt es nur für einen einzelnen Tag, nicht über einen Zeitraum.
- Reicht der Urlaubsbestand nicht, nennt die Meldung verfügbare und beantragte Tage.
Zehn Arten, und was sie belasten
Die Art entscheidet über die Folgen. Nur Urlaub belastet das Urlaubskonto, Überstundenabbau geht gegen den Überstundensaldo, die übrigen acht Arten belasten keines von beiden.
Die zehn Abwesenheitsarten mit ihrer Wirkung auf die Konten.
| Art | Belastet | Genehmigung |
|---|---|---|
| Urlaub | Urlaubskonto des betroffenen Jahres | durch die zuständige Person |
| Überstundenabbau | Überstundensaldo, nicht das Urlaubskonto | durch die zuständige Person |
| Krankmeldung | keines der beiden Konten | gilt sofort als genehmigt |
| Kind krank | keines der beiden Konten | gilt sofort als genehmigt |
| Sonderurlaub | keines der beiden Konten | durch die zuständige Person |
| Weiterbildung | keines der beiden Konten | durch die zuständige Person |
| Mutterschutz | keines der beiden Konten | durch die zuständige Person |
| Militärdienst | keines der beiden Konten | durch die zuständige Person |
| Quarantäne | keines der beiden Konten | durch die zuständige Person |
| Unbezahlte Freistellung | keines der beiden Konten | durch die zuständige Person |
Urlaub
- Belastet
- Urlaubskonto des betroffenen Jahres
- Genehmigung
- durch die zuständige Person
Überstundenabbau
- Belastet
- Überstundensaldo, nicht das Urlaubskonto
- Genehmigung
- durch die zuständige Person
Krankmeldung
- Belastet
- keines der beiden Konten
- Genehmigung
- gilt sofort als genehmigt
Kind krank
- Belastet
- keines der beiden Konten
- Genehmigung
- gilt sofort als genehmigt
Sonderurlaub
- Belastet
- keines der beiden Konten
- Genehmigung
- durch die zuständige Person
Weiterbildung
- Belastet
- keines der beiden Konten
- Genehmigung
- durch die zuständige Person
Mutterschutz
- Belastet
- keines der beiden Konten
- Genehmigung
- durch die zuständige Person
Militärdienst
- Belastet
- keines der beiden Konten
- Genehmigung
- durch die zuständige Person
Quarantäne
- Belastet
- keines der beiden Konten
- Genehmigung
- durch die zuständige Person
Unbezahlte Freistellung
- Belastet
- keines der beiden Konten
- Genehmigung
- durch die zuständige Person
Einzelne Arten lassen sich betriebsweit auf automatische Genehmigung stellen, dann entfällt die Entscheidung auch dort. Überstundenabbau setzt voraus, dass der Betrieb den Freizeitausgleich erlaubt hat, und ist bei Lohnverträgen nicht möglich.
Wer entscheidet
Über einen Antrag entscheidet genau eine Instanz. Eine mehrstufige Genehmigungskette gibt es für Abwesenheiten nicht, weder als Einstellung noch als Ausnahme. Entscheiden können die Geschäftsführung, die Personalverwaltung, die Buchhaltung und Vorgesetzte mit direkt unterstellten Personen.
Drei Wege führen an der Entscheidung vorbei, der Antrag ist dann sofort genehmigt: Arten, die betriebsweit auf automatische Genehmigung stehen, Krankmeldung und Kind krank, die per Definition nicht genehmigungspflichtig sind, sowie die Selbstgenehmigung von Geschäftsführung und Personalverwaltung für die eigenen Anträge.
Die Selbstgenehmigung greift nicht, wenn der Antrag stellvertretend für eine andere Person angelegt wird. Ein von der Personalverwaltung für jemand anderen eingetragener Urlaubsantrag bleibt also offen.
- Der Antrag erscheint auf der Genehmigungsseite und als Aufgabe auf dem Dashboard.
- Entscheiden, bei Ablehnung mit Begründung.
- Die Genehmigung bucht die Tage vom Konto ab und benachrichtigt die antragstellende Person per Meldung und E-Mail.
- Eine bereits getroffene Entscheidung lässt sich korrigieren oder zurücknehmen. Die Kontenbuchung wird dabei rückabgewickelt.
Das Urlaubskonto
Das Konto wird laufend gerechnet und nicht fortgeschrieben: verfügbar sind Jahresanspruch plus wirksamer Übertrag, abzüglich der genommenen und der beantragten Tage. Ein gestellter, noch nicht entschiedener Antrag mindert den Bestand also sofort. Das verhindert, dass zwei offene Anträge denselben Rest verplanen.
Der Übertrag wird zuerst verbraucht. Tage, die vor dem Verfallsdatum liegen, zehren zunächst den Übertrag auf, erst der Überhang geht auf den neuen Jahresanspruch. So verfällt kein Übertrag, der rechnerisch längst verbraucht war.
Im ersten Beschäftigungsjahr tritt der im Vertrag hinterlegte Restanspruch an die Stelle des vollen Jahresanspruchs. Anspruch und Übertrag lassen sich außerdem je Person von Hand korrigieren, jede Anpassung wird mit Bearbeiter und Zeitpunkt festgehalten.
Die Schritte hier beschreiben ein laufendes System. Wer noch keines hat, richtet es in der Testphase ein und behält alles, was dabei entsteht.
Übertrag und Verfall
Zum Jahreswechsel überträgt ein zeitgesteuerter Lauf den Restbestand ins Folgejahr, kappt ihn auf die eingestellte Obergrenze und setzt das Verfallsdatum. Ein negativer Bestand überträgt null und keine Schuld. Zum Stichtag markiert ein späterer Lauf den nicht verbrauchten Übertrag als verfallen, getrennt ausgewiesen, damit nachvollziehbar bleibt, was verfallen ist.
Welche Regel gilt, wird je Person aufgelöst: Die Übertragsregel aus dem Arbeitsvertrag schlägt die betriebsweite Vorgabe. Vor dem Verfallstermin lässt sich eine Vorwarnung an die Betroffenen schicken, mit einstellbarem Vorlauf.
Fünf Übertragsregeln stehen zur Wahl, je Betrieb und je Vertrag.
| Regel | Der Übertrag verfällt | Gedacht für |
|---|---|---|
| 31. März | am 31. März des Folgejahres | den gesetzlichen Regelfall. Das ist die Voreinstellung. |
| 31. Mai | am 31. Mai des Folgejahres | Betriebe mit einer Regelung nach TVöD. |
| Eigener Stichtag | an einem frei gesetzten Tag und Monat | abweichende Betriebsvereinbarungen. |
| Kein Übertrag | am 1. Januar, es wird nichts übertragen | Betriebe, die zum Jahresende sauber abschließen. |
| Kein Verfall | gar nicht | Betriebe, die den Rest unbefristet stehen lassen. |
31. März
- Der Übertrag verfällt
- am 31. März des Folgejahres
- Gedacht für
- den gesetzlichen Regelfall. Das ist die Voreinstellung.
31. Mai
- Der Übertrag verfällt
- am 31. Mai des Folgejahres
- Gedacht für
- Betriebe mit einer Regelung nach TVöD.
Eigener Stichtag
- Der Übertrag verfällt
- an einem frei gesetzten Tag und Monat
- Gedacht für
- abweichende Betriebsvereinbarungen.
Kein Übertrag
- Der Übertrag verfällt
- am 1. Januar, es wird nichts übertragen
- Gedacht für
- Betriebe, die zum Jahresende sauber abschließen.
Kein Verfall
- Der Übertrag verfällt
- gar nicht
- Gedacht für
- Betriebe, die den Rest unbefristet stehen lassen.
Der Lauf überträgt nur Urlaub, keine Überstunden, und er prüft nicht, ob ein Übertrag arbeitsrechtlich zulässig war. Er setzt die eingestellte Regel um. Was das Bundesurlaubsgesetz und die Rechtsprechung zum Verfall verlangen, steht im Wissensbereich.
Wenn im Zeitraum eine Schicht liegt
Beim Stellen des Antrags prüft das System, welche geplanten Schichten und Tagesplanblöcke im Zeitraum liegen. Daraus entsteht die Vertretungssuche: Je Schicht schlägt die Anwendung geeignete Personen vor, eine davon wird angefragt, und lehnt sie ab, geht ein weiterer Versuch an die nächste.
Die Vertretung wird angefragt, nicht zugewiesen. Es gibt keinen automatischen Zugriff auf eine geeignete Person und keine Rangfolge, die das System von selbst abarbeitet. Jeder Versuch ist eine Entscheidung von Hand.
Über alle betroffenen Schichten führt der Antrag einen Gesamtstand in vier Stufen: nicht erforderlich, in Suche, teilweise besetzt, vollständig. Er beantwortet die Frage, ob die Abwesenheit organisatorisch abgedeckt ist.
Betriebsferien für viele auf einmal
Eine Betriebsschließung, etwa Betriebsferien oder ein Brückentag, wird in einem Vorgang für viele Personen eingetragen. Je Schließung wird gewählt, ob sie als Urlaub angerechnet wird oder als bezahlte Freistellung gilt.
- Bezeichnung, Zeitraum, Anrechnung und die betroffenen Personen wählen.
- Die Vorschau lesen. Sie nennt je Person die Tage oder den Grund, aus dem sie übersprungen wird: bestehende Abwesenheit, zu wenig Resturlaub, kein Arbeitstag im Zeitraum, kein aktives Mitglied mehr.
- Speichern. Je zugelassener Person entsteht eine gewöhnliche, sofort genehmigte Abwesenheit, und jede bekommt genau eine Benachrichtigung.
- Bei Bedarf die Schließung als Ganzes stornieren. Angerechneter Urlaub wird dabei zurückgebucht.
- Höchstens 500 Personen und ein Jahr Zeitraum je Schließung.
- Die Vorschau entscheidet nichts. Beim Speichern läuft je Person die volle Prüfung erneut.
- Personen, die nach der Anlage eintreten, werden nicht nachgetragen.
Nachgefragt
- Können wir eine Mindestvorlaufzeit für Urlaubsanträge erzwingen?
- Nein. Ein Antrag für morgen geht durch, und einer für übernächstes Jahr ebenso. Wer eine Frist will, regelt sie in der Genehmigung und nicht in der Software: Der Antrag ist offen, bis jemand entscheidet.
- Wie viele Urlaubstage hat jemand in Teilzeit?
- Das System rechnet die Abwesenheitstage aus dem Arbeitszeitmodell der Person und dem Feiertagskalender, nicht aus Kalendertagen. Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, verbraucht für eine Urlaubswoche drei Tage. Wie der Jahresanspruch umzurechnen ist, steht im Rechner für den Urlaubsanspruch.
- Was passiert mit einer Krankmeldung während des Urlaubs?
- Eine Abwesenheit darf sich nicht mit einer bestehenden überschneiden, die Krankmeldung wird also abgewiesen, solange der Urlaub im Zeitraum steht. Der gangbare Weg ist, den Urlaub für die betroffenen Tage zu stornieren, was die Tage zurückbucht, und danach die Krankmeldung einzutragen.
- Ab wann verlangt das System ein Attest?
- Ab drei Arbeitstagen Krankmeldung, die Schwelle ist betriebsweit einstellbar. Das Kennzeichen wird beim Anlegen gesetzt und danach nicht nachgeführt. Die Anwendung kennzeichnet nur, sie mahnt nicht an und verlangt keinen Dateianhang. Kind krank löst keine Attestpflicht aus.
- Sehen alle, warum jemand fehlt?
- Nein. Je Abwesenheitsart und je Betrachter wird entschieden, ob die Art im Klartext erscheint oder nur, dass der Tag belegt ist. Ob es überhaupt eine betriebsweite Kalendersicht gibt, ist eine eigene Einstellung.
Beschreibt den Stand der Anwendung am September 2026. Was sich im Produkt ändert, steht in den Produkt-Updates.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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