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Die Grenzen im Laden
Der Einzelhandel hat im Arbeitszeitgesetz keine eigenen Ausnahmen. Es gelten die allgemeinen Grenzen, und der Samstag ist ein normaler Werktag. Tarifverträge des Handels regeln Wochenarbeitszeit und Zuschläge oft enger; gilt einer für deinen Betrieb, geht er innerhalb dieser Grenzen vor.
Arbeitszeitregeln für Geschäfte und Filialen
| Regel | Grenze | Vorschrift |
|---|---|---|
| Arbeitszeit je Werktag | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Pause | 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden ohne Unterbrechung | § 5 Abs. 1 ArbZG |
| Sonntag | nur an zugelassenen verkaufsoffenen Sonntagen, höchstens 8 Stunden, Freizeitausgleich in derselben Woche | Landesrecht, § 17 LadSchlG |
| Bekanntgabe bei Arbeit auf Abruf | mindestens 4 Tage im Voraus, sonst keine Pflicht zur Arbeit | § 12 Abs. 3 TzBfG |
| Aufzeichnung | Minijobber: Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen; alle: Arbeitszeit über 8 Stunden je Werktag; 2 Jahre aufbewahren | § 17 MiLoG, § 16 Abs. 2 ArbZG |
Hervorgehoben ist, was im Einzelhandel besonders zu beachten ist.
Arbeitszeit je Werktag
- Grenze
- 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen
- Vorschrift
- § 3 ArbZG
Pause
- Grenze
- 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden
- Vorschrift
- § 4 ArbZG
Ruhezeit
- Grenze
- 11 Stunden ohne Unterbrechung
- Vorschrift
- § 5 Abs. 1 ArbZG
Sonntag
- Grenze
- nur an zugelassenen verkaufsoffenen Sonntagen, höchstens 8 Stunden, Freizeitausgleich in derselben Woche
- Vorschrift
- Landesrecht, § 17 LadSchlG
Bekanntgabe bei Arbeit auf Abruf
- Grenze
- mindestens 4 Tage im Voraus, sonst keine Pflicht zur Arbeit
- Vorschrift
- § 12 Abs. 3 TzBfG
Aufzeichnung
- Grenze
- Minijobber: Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen; alle: Arbeitszeit über 8 Stunden je Werktag; 2 Jahre aufbewahren
- Vorschrift
- § 17 MiLoG, § 16 Abs. 2 ArbZG
Hervorgehoben ist, was im Einzelhandel besonders zu beachten ist.
Wann der Dienstplan feststehen muss
Eine allgemeine gesetzliche Frist, bis wann der Dienstplan aushängen muss, gibt es nicht. Feste Fristen entstehen aus drei Quellen: dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, denn bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit bestimmt ein Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit, oder dem Arbeitsvertrag.
Eine Ausnahme steht im Gesetz: Arbeit auf Abruf. Wer nach Arbeitsanfall eingesetzt wird, muss nur arbeiten, wenn ihm die Lage seiner Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt wurde (§ 12 Abs. 3 TzBfG). Ohne vereinbarte Wochenstunden gelten 20 Stunden als vereinbart, und ein Einsatz dauert mindestens drei Stunden am Stück, wenn die tägliche Dauer nicht festgelegt ist (§ 12 Abs. 1 TzBfG).
Samstag und verkaufsoffener Sonntag
Die Ladenöffnungszeiten regeln heute die Länder in eigenen Gesetzen. Das Ladenschlussgesetz des Bundes gilt nur noch dort, wo ein Land keine eigene Regel getroffen hat. Sonntagsarbeit im Verkauf ist nur an den Sonntagen erlaubt, an denen das Geschäft öffnen darf, denn der Einzelhandel steht nicht in der Ausnahmeliste des § 10 ArbZG.
Wo das Ladenschlussgesetz des Bundes gilt, darf niemand an einem Sonn- oder Feiertag länger als acht Stunden beschäftigt werden (§ 17 Abs. 2 LadSchlG). Für Geschäfte, die nach den §§ 4 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15 öffnen, also auch am verkaufsoffenen Sonntag nach § 14, kommt ein Ausgleich dazu: bei mehr als drei Stunden ein freier Nachmittag ab 13 Uhr in derselben Woche, bei mehr als sechs Stunden ein ganzer freier Werktag, und mindestens jeder dritte Sonntag bleibt frei (§ 17 Abs. 3 LadSchlG). In Kur- und Erholungsorten nach § 10 gelten höchstens 22 Sonn- und Feiertage im Jahr und höchstens vier Stunden je Tag (§ 17 Abs. 2a LadSchlG).
Dazu kann jede Person in einer Verkaufsstelle verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag frei zu haben (§ 17 Abs. 4 LadSchlG). Landesgesetze können eigene Regeln haben. Prüfe deshalb, was das Gesetz deines Landes vorgibt.
Azubis und Aushilfen unter 18
Jugendliche dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwölf Stunden Freizeit nach Feierabend (§§ 8, 13, 14 JArbSchG). Im Verkauf ist der Samstag für sie erlaubt, mindestens zwei Samstage im Monat sollen aber frei bleiben, und für den Samstag gibt es einen freien Tag in derselben Woche (§ 16 JArbSchG).
Den Sonntag erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz im Verkauf nicht. Der Einzelhandel steht nicht in der Liste des § 17 Abs. 2 JArbSchG, auch nicht am verkaufsoffenen Sonntag.
Wer im Laden die Arbeitszeit aufzeichnen muss
Der Einzelhandel steht nicht in der Branchenliste des § 2a SchwarzArbG. Die Pflicht aus § 17 MiLoG gilt deshalb für Minijobber, und die sind im Handel eine große Gruppe: Laut Quartalsbericht der Minijob-Zentrale für das 2. Quartal 2026 waren im Handel einschließlich Kfz-Reparatur 1.052.877 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet. Für sie gilt die Pflicht vollständig: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags bis zum Ablauf des siebten Kalendertags, zwei Jahre aufbewahrt. Ausgenommen sind nach § 1 MiLoDokV nur Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die im Betrieb mitarbeiten.
Für alle anderen gilt zweierlei. Arbeitszeit über acht Stunden je Werktag muss nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufgezeichnet werden. Und seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit grundsätzlich erfassen, ohne dass eine Form vorgeschrieben ist.
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz1.052.877 Minijobber
- Gastgewerbe951.078 Minijobber
Zahlen als Tabelle
| Gruppe | Minijobber |
|---|---|
| Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 1.052.877 |
| Gastgewerbe | 951.078 |
Kioske, Tankstellen, Getränkehandel im Blick des Zolls
In der Prüfstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erscheint ein Teil des Einzelhandels als eigene Branche: Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops. 2025 hat der Zoll dort 480 Arbeitgeber geprüft und 3.632 Personen überprüft. Geprüft wird dabei unter anderem der Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Stunde. Die Aufzeichnungen der Minijobber gehören zu den Unterlagen, die du dafür bereithalten musst (§ 17 Abs. 2 MiLoG).
Dienstplan, Urlaub und Stempeluhr in einem System
In MetronHR stempeln Beschäftigte am Terminal im Laden mit NFC-Karte, ohne privates Handy, oder per App. Die Zeit steht am selben Tag minutengenau im System, ohne Rundung, auch für jede Aushilfe.
Im Dienstplan des Professional-Tarifs meldet MetronHR vor der Veröffentlichung, wenn die eingestellte Ruhezeit, die Tages- oder Wochengrenze oder die Höchstzahl von Arbeitstagen in Folge überschritten ist. Für Jugendliche prüft er das Zeitfenster, die Fünf-Tage-Woche sowie Samstag und Sonntag mit. Genehmigter Urlaub ist im selben Plan sichtbar, sodass du beim Einteilen siehst, wer frei hat.
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026