Inhalt
- Die Grenzen im Studio
- Spät schließen, früh öffnen: die Ruhezeit
- Sonntag und Feiertag im Studio
- Aushilfen an der Theke: Arbeit auf Abruf
- Kurstrainer und mehrere Arbeitgeber
- Azubis und Aushilfen unter 18
- Wer im Studio die Arbeitszeit aufzeichnen muss
- Teilzeit und Minijobs in Zahlen
- Theke, Kurse und Stunden in einem System
Die Grenzen im Studio
Ein Fitnessstudio hat im Arbeitszeitgesetz eine einzige eigene Ausnahme: den Sonntag. Für Tageshöchstzeit, Pausen und Ruhezeit gelten die allgemeinen Grenzen, auch bei langen Öffnungszeiten. Die Branche steht nicht in der Liste des § 2a SchwarzArbG, die Aufzeichnung nach § 17 MiLoG gilt deshalb für Minijobber.
Arbeitszeitregeln für Fitness- und Gesundheitsstudios
| Regel | Grenze | Vorschrift |
|---|---|---|
| Arbeitszeit je Werktag | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Pause | 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden ohne Unterbrechung, auch nach dem Spätdienst | § 5 Abs. 1 ArbZG |
| Sonntag und Feiertag | erlaubt, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, 15 Sonntage im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen 2 Wochen, nach einem Feiertag binnen 8 Wochen | § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 11 ArbZG |
| Arbeit auf Abruf | nur ohne fest vereinbarte Lage: Lage mindestens 4 Tage vorher mitteilen, mindestens 3 Stunden am Stück, wenn die tägliche Dauer nicht vereinbart ist | § 12 TzBfG |
| Aufzeichnung | Minijobber: Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen; alle: Arbeitszeit über 8 Stunden je Werktag; 2 Jahre aufbewahren | § 17 MiLoG, § 16 Abs. 2 ArbZG |
Hervorgehoben ist, was bei langen Öffnungszeiten und vielen Aushilfen am häufigsten schiefgeht.
Arbeitszeit je Werktag
- Grenze
- 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen
- Vorschrift
- § 3 ArbZG
Pause
- Grenze
- 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden
- Vorschrift
- § 4 ArbZG
Ruhezeit
- Grenze
- 11 Stunden ohne Unterbrechung, auch nach dem Spätdienst
- Vorschrift
- § 5 Abs. 1 ArbZG
Sonntag und Feiertag
- Grenze
- erlaubt, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, 15 Sonntage im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen 2 Wochen, nach einem Feiertag binnen 8 Wochen
- Vorschrift
- § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 11 ArbZG
Arbeit auf Abruf
- Grenze
- nur ohne fest vereinbarte Lage: Lage mindestens 4 Tage vorher mitteilen, mindestens 3 Stunden am Stück, wenn die tägliche Dauer nicht vereinbart ist
- Vorschrift
- § 12 TzBfG
Aufzeichnung
- Grenze
- Minijobber: Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen; alle: Arbeitszeit über 8 Stunden je Werktag; 2 Jahre aufbewahren
- Vorschrift
- § 17 MiLoG, § 16 Abs. 2 ArbZG
Hervorgehoben ist, was bei langen Öffnungszeiten und vielen Aushilfen am häufigsten schiefgeht.
Spät schließen, früh öffnen: die Ruhezeit
Viele Studios öffnen um 6 Uhr und schließen um 23 Uhr. Wer den Spätdienst bis 23 Uhr macht, darf am nächsten Tag frühestens um 10 Uhr wieder anfangen, denn zwischen zwei Diensten liegen elf Stunden Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Der Wechsel vom Spätdienst in den Frühdienst um 6 Uhr lässt nur sieben Stunden und ist nicht erlaubt. Eine Verkürzung wie in Gastronomie oder Pflege gibt es für Studios nicht.
Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden davon umfasst (§ 2 Abs. 3 und 4 ArbZG). In einem Studio mit Schluss um 23 Uhr kommt das kaum vor. In einem Studio, das rund um die Uhr mit Personal öffnet, gelten für die Nachtschicht die Regeln des § 6 ArbZG.
Sonntag und Feiertag im Studio
Beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG). Die Theke und die Trainingsfläche am geöffneten Sonntag gehören dazu, liegengebliebene Büroarbeit nicht.
Dafür gelten zwei Gegenregeln. Mindestens 15 Sonntage im Jahr bleiben für jede Person frei (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Und wer an einem Sonntag arbeitet, bekommt einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, nach einem Feiertag auf einem Werktag innerhalb von acht Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Bei einem kleinen Team und sieben Öffnungstagen ist diese Zählung der Engpass im Plan.
Einen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt es nicht. Zahlt das Studio einen, ist er nach § 3b EStG nur steuerfrei, wenn er für tatsächlich sonntags geleistete Stunden gezahlt wird. Dazu braucht es die Stunden je Tag, nicht eine Wochensumme.
Aushilfen an der Theke: Arbeit auf Abruf
Viele Thekenkräfte werden nach Bedarf eingeteilt. Arbeit auf Abruf im Sinne von § 12 TzBfG ist das, wenn der Vertrag vorsieht, dass die Person entsprechend dem Arbeitsanfall arbeitet, Lage oder Dauer der Arbeitszeit also nicht fest vereinbart sind. Steht beides fest im Vertrag, gilt § 12 TzBfG nicht. Für Arbeit auf Abruf setzt das Gesetz drei Grenzen. Die Person muss nur arbeiten, wenn ihr die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt wurde (§ 12 Abs. 3 TzBfG). Ohne vereinbarte Wochenstunden gelten 20 Stunden als vereinbart. Und ist die tägliche Dauer nicht festgelegt, muss jeder Einsatz mindestens drei Stunden am Stück dauern (§ 12 Abs. 1 TzBfG).
Ein Abrufeinsatz zur Vertretung am selben Abend ist deshalb nur mit Zustimmung der Person möglich, nicht als Anweisung. Wer an der Theke im Minijob arbeitet, hat außerdem eine Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat, bei 13,90 Euro Mindestlohn rund 43 Stunden. Jede zusätzliche Vertretung rückt näher an diese Grenze.
Kurstrainer und mehrere Arbeitgeber
Ist ein Kurstrainer beim Studio angestellt, zählt nicht nur die Kursstunde. Aufbau, Musik, Einweisung neuer Mitglieder und Abbau gehören zur Arbeitszeit, wenn sie im Auftrag des Studios geschehen. Wer nur die Kursdauer aufschreibt, unterschätzt die Stunden und damit auch die Minijob-Grenze.
Viele Trainerinnen und Trainer arbeiten in mehreren Studios. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG), für die Tagesgrenze ebenso wie für die Ruhezeit. Frag die anderen Beschäftigungen beim Einstellen ab. Ob ein Trainer überhaupt angestellt oder selbstständig ist, entscheidet nicht der Vertrag, sondern die tatsächliche Eingliederung, siehe die Branchenseite für Fitnessstudios.
Azubis und Aushilfen unter 18
Jugendliche dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, nur zwischen 6 und 20 Uhr (§§ 8, 14 JArbSchG). Ihre Pausen sind länger als bei Erwachsenen: 30 Minuten bei mehr als viereinhalb Stunden, 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden (§ 11 JArbSchG). Ein Spätdienst bis 23 Uhr ist für sie ausgeschlossen.
Samstag und Sonntag erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz „beim Sport“ (§ 16 Abs. 2 Nr. 9, § 17 Abs. 2 Nr. 6 JArbSchG). Dann bleiben mindestens zwei Sonntage im Monat frei, und die Fünf-Tage-Woche wird durch einen freien Tag in derselben Woche gesichert. Ob eine Aufgabe im Studio unter „beim Sport“ fällt, klärst du vorher mit der Aufsichtsbehörde, bevor du Jugendliche am Wochenende einplanst.
Wer im Studio die Arbeitszeit aufzeichnen muss
Für Minijobber gilt § 17 MiLoG vollständig: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags bis zum Ablauf des siebten Kalendertags, zwei Jahre aufbewahrt. Ausgenommen sind nach § 1 MiLoDokV nur Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die im Betrieb mitarbeiten.
Für alle anderen gilt zweierlei. Arbeitszeit über acht Stunden je Werktag wird nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufgezeichnet. Und seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit grundsätzlich erfassen, ohne dass eine Form vorgeschrieben ist.
Teilzeit und Minijobs in Zahlen
Fitnessstudios weist die amtliche Statistik nicht eigens aus. Der nächste Wert ist der Mikrozensus 2025 für die zusammengefassten Bereiche Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstleistungen und private Haushalte. Dort zählte Destatis nach vorläufigen Ergebnissen 861.000 abhängig beschäftigte Kernerwerbstätige, also Personen von 15 bis 64 Jahren ohne Personen in Bildung oder Ausbildung. Davon arbeiteten 303.000 in Teilzeit mit höchstens 20 Wochenstunden und 158.000 in einem Minijob. Beide Gruppen überschneiden sich, denn viele Minijobs sind zugleich Teilzeit. Gut jede dritte Person arbeitet dort also höchstens 20 Stunden in der Woche, knapp jede fünfte im Minijob.
- Teilzeit bis 20 Stunden, Abschnitte R, S, T35,19 Prozent
- Teilzeit bis 20 Stunden, alle Abschnitte14,61 Prozent
- Minijob, Abschnitte R, S, T18,35 Prozent
- Minijob, alle Abschnitte5,5 Prozent
Zahlen als Tabelle
| Gruppe | Prozent |
|---|---|
| Teilzeit bis 20 Stunden, Abschnitte R, S, T | 35,19 |
| Teilzeit bis 20 Stunden, alle Abschnitte | 14,61 |
| Minijob, Abschnitte R, S, T | 18,35 |
| Minijob, alle Abschnitte | 5,5 |
Quelle: Destatis, Kernerwerbstätige in unterschiedlichen Erwerbsformen 2025, vorläufige Ergebnisse
Theke, Kurse und Stunden in einem System
In MetronHR stempeln Thekenkräfte und Trainer am Terminal mit NFC-Karte, ohne privates Handy, oder per App. Die Zeit steht am selben Tag minutengenau im System, ohne Rundung. Für Minijobber und Aushilfen lässt sich der Vertrag ohne Soll-Stunden führen, die gestempelten Stunden stehen trotzdem je Tag da.
Im Dienstplan des Professional-Tarifs meldet MetronHR vor der Veröffentlichung, wenn zwischen Spät- und Frühdienst weniger als die eingestellte Ruhezeit liegt, die Tages- oder Wochengrenze oder die Höchstzahl von Arbeitstagen in Folge überschritten ist. Für Jugendliche prüft er das Zeitfenster, die Fünf-Tage-Woche sowie Samstag und Sonntag mit. Sonntags- und Feiertagsstunden stehen am Monatsende je Person in der Excel-Monatsübersicht und in der Lohndatei für DATEV.
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026