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Was für Hotels anders gilt
Das Arbeitszeitgesetz nennt Beherbergungsbetriebe an zwei Stellen ausdrücklich: bei der Ruhezeit (§ 5 Abs. 2) und bei der Sonntagsarbeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 4). Dazu kommt über § 2a SchwarzArbG die strenge Aufzeichnungspflicht. Alles andere gilt wie in jedem Betrieb: acht Stunden je Werktag, zehn bei Ausgleich, Pausen ab sechs Stunden.
Die Regeln für Hotels im Überblick
| Regel | Grenze | Vorschrift |
|---|---|---|
| Arbeitszeit je Werktag | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Nachtarbeitnehmer | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich binnen eines Kalendermonats oder 4 Wochen | § 6 Abs. 2 ArbZG |
| Pause | 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden, in Beherbergungsbetrieben 10 bei Ausgleich auf 12 im selben Kalendermonat oder binnen 4 Wochen | § 5 ArbZG |
| Sonntage und Feiertage | Arbeit erlaubt, soweit nicht an Werktagen möglich, 15 Sonntage im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen 2 Wochen, nach einem Feiertag binnen 8 Wochen | §§ 10, 11 ArbZG |
| Aufzeichnung | Beginn, Ende, Dauer bis zum Ablauf des 7. Kalendertags, 2 Jahre aufbewahren | § 17 MiLoG |
Hervorgehoben sind die Regeln, die im Hotel anders oder strenger gelten als in einem Büro. Tarifverträge können nach § 7 ArbZG abweichen.
Arbeitszeit je Werktag
- Grenze
- 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen
- Vorschrift
- § 3 ArbZG
Nachtarbeitnehmer
- Grenze
- 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich binnen eines Kalendermonats oder 4 Wochen
- Vorschrift
- § 6 Abs. 2 ArbZG
Pause
- Grenze
- 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden
- Vorschrift
- § 4 ArbZG
Ruhezeit
- Grenze
- 11 Stunden, in Beherbergungsbetrieben 10 bei Ausgleich auf 12 im selben Kalendermonat oder binnen 4 Wochen
- Vorschrift
- § 5 ArbZG
Sonntage und Feiertage
- Grenze
- Arbeit erlaubt, soweit nicht an Werktagen möglich, 15 Sonntage im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen 2 Wochen, nach einem Feiertag binnen 8 Wochen
- Vorschrift
- §§ 10, 11 ArbZG
Aufzeichnung
- Grenze
- Beginn, Ende, Dauer bis zum Ablauf des 7. Kalendertags, 2 Jahre aufbewahren
- Vorschrift
- § 17 MiLoG
Hervorgehoben sind die Regeln, die im Hotel anders oder strenger gelten als in einem Büro. Tarifverträge können nach § 7 ArbZG abweichen.
Nachtdienst an der Rezeption
Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit jede Schicht mit mehr als zwei Stunden darin (§ 2 Abs. 3 und 4 ArbZG). Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr nachts arbeitet (§ 2 Abs. 5 ArbZG). Eine feste Nachtrezeption fällt in der Regel darunter, eine Aushilfe für einzelne Nächte oft nicht.
Muss die Nachtrezeption im Haus bleiben und bei Bedarf tätig werden, ist das Bereitschaftsdienst. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zählt er voll als Arbeitszeit, auch wenn zwischendurch nichts passiert. Mehr als zehn Stunden am Tag sind dann nur mit einem Tarifvertrag möglich, der das wegen regelmäßiger Bereitschaft ausdrücklich zulässt (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG).
- Zehn Stunden in der Nacht sind erlaubt, wenn der Schnitt innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen bei acht Stunden liegt, nicht erst nach sechs Monaten (§ 6 Abs. 2 ArbZG).
- Nachtarbeitnehmer dürfen sich alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, ab 50 jedes Jahr. Der Arbeitgeber trägt die Kosten, wenn er die Untersuchung nicht kostenlos über einen Betriebsarzt anbietet (§ 6 Abs. 3 ArbZG).
- Die Person kann einen Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn die Nachtarbeit nach arbeitsmedizinischer Feststellung ihre Gesundheit gefährdet, wenn ein Kind unter zwölf im Haushalt lebt, das sonst niemand betreut, oder wenn ein schwer pflegebedürftiger Angehöriger zu versorgen ist, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 6 Abs. 4 ArbZG).
- Für die Nachtstunden stehen bezahlte freie Tage oder ein angemessener Zuschlag zu, wenn kein Tarifvertrag das regelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG).
Geteilte Dienste: die Lücke ist keine Ruhezeit
Im Hotel ist der geteilte Dienst verbreitet: Frühstück am Morgen, Restaurant oder Bankett am Abend. Ist die Person in der Zeit dazwischen frei, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit. Sie ist nach herrschender Auslegung aber auch keine Ruhezeit, denn die elf Stunden nach § 5 ArbZG beginnen nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit, also nach dem zweiten Teil.
Ein Beispiel: Frühstück von 6:30 bis 10:30 Uhr, Abendservice von 17 bis 22 Uhr. Das sind neun Stunden Arbeit, zulässig. Am nächsten Morgen darf dieselbe Person aber frühestens um 9 Uhr beginnen, mit der Hotel-Kürzung auf zehn Stunden um 8 Uhr. Der Frühstücksdienst um 6:30 Uhr am Folgetag ist nach einem Abenddienst bis 22 Uhr also nicht möglich, und genau dieser Wechsel steht in vielen handgeschriebenen Plänen.
Sonntage und Feiertage
Beherbergungsbetriebe dürfen an Sonn- und Feiertagen beschäftigen, soweit die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG). Jede Person braucht aber mindestens 15 freie Sonntage im Jahr und für jeden gearbeiteten Sonntag einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, für einen Feiertag an einem Werktag innerhalb von acht Wochen (§ 11 ArbZG). In der Hochsaison ist das die Regel, die am schnellsten aus dem Blick gerät: Der Ersatzruhetag muss tatsächlich gewährt werden, ein Hinweis im Vertrag reicht nicht.
Aufzeichnung für alle, auch für Aushilfen
Das Beherbergungsgewerbe steht in § 2a SchwarzArbG. Deshalb musst du für die Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Ausgenommen sind nach § 1 MiLoDokV nur Beschäftigte mit einem verstetigten Monatsentgelt über 4.461 Euro brutto, oder über 2.974 Euro bei nachweislich zwölf Monaten Zahlung, sowie mitarbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Jede Person muss außerdem ihren Ausweis bei der Arbeit dabeihaben, und du musst sie schriftlich darauf hinweisen.
Bei Aushilfen mit einem zweiten Job gilt: Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wer morgens woanders acht Stunden gearbeitet hat, darf abends im Bankett nur noch bis zur Tagesgrenze eingesetzt werden. Frag die zweite Beschäftigung beim Einstellen ab.
Hotels in der Prüfstatistik des Zolls
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weist Gaststätten und Beherbergung gemeinsam aus. 2025 hat sie dort 74.490 Personen überprüft, von bundesweit 298.255. Das ist etwa jede vierte überprüfte Person und mehr als in jeder anderen ausgewiesenen Branche. Bei 5.726 Arbeitgebern der Branche fand eine Prüfung statt.
Am 19. September 2025 hat der Zoll das Hotel- und Gaststättengewerbe bundesweit an einem Tag kontrolliert: 2.600 Beschäftigte des Zolls, mehr als 5.200 befragte Beschäftigte, rund 2.200 Fälle mit ersten Hinweisen auf mögliche Verstöße. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro je Stunde.
- Gaststätten und Beherbergung74.490 Personen
- Bau64.761 Personen
- Spedition, Transport, Logistik23.053 Personen
- Sicherheitsgewerbe15.843 Personen
- Friseur und Kosmetik15.787 Personen
- Gebäudereinigung14.954 Personen
- Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops3.632 Personen
- Pflege3.597 Personen
Zahlen als Tabelle
| Gruppe | Personen |
|---|---|
| Gaststätten und Beherbergung | 74.490 |
| Bau | 64.761 |
| Spedition, Transport, Logistik | 23.053 |
| Sicherheitsgewerbe | 15.843 |
| Friseur und Kosmetik | 15.787 |
| Gebäudereinigung | 14.954 |
| Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops | 3.632 |
| Pflege | 3.597 |
Quelle: Zoll, Durchgeführte Prüfungen 2025, Stand 03.01.2026
Dienstplan und Stempeluhr in einem System
In MetronHR stempelt die Rezeption am Terminal mit NFC-Karte, das Housekeeping per App, die Verwaltung im Browser. Die Zeiten stehen am selben Tag minutengenau im System, ohne Rundung, und ein geteilter Dienst wird als zwei Schichten an einem Tag geführt und für die Tagesgrenze zusammengerechnet.
Im Dienstplan des Professional-Tarifs meldet MetronHR vor der Veröffentlichung, wenn zwischen zwei Tagen weniger als die eingestellte Ruhezeit liegt, etwa beim Wechsel vom Abend- auf den Frühstücksdienst. Ersatzruhetage für Sonntags- und Feiertagsarbeit kann MetronHR als Anspruch mit Frist führen, sobald die Arbeit erfasst ist. Nachtstunden, Sonntags- und Feiertagsstunden stehen am Monatsende je Person in der Excel-Monatsübersicht und in der Lohndatei für DATEV.
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026