Anleitung

Arbeitszeit in der Pflege: was für Pflegedienste und Pflegeheime gilt

Kurz gesagtIn der Pflege gilt das Arbeitszeitgesetz mit Sonderregeln: Die Ruhezeit darf auf zehn Stunden sinken, wenn eine andere auf zwölf verlängert wird, Einsätze in der Rufbereitschaft dürfen die Ruhezeit um bis zur Hälfte kürzen, und Sonntagsarbeit ist erlaubt, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann. Pflegebetriebe zeichnen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach § 19 AEntG binnen sieben Tagen auf.
Stand: November 20264 Minuten LesezeitArbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 2 bis 7, 10, 11 · Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 10 Pflegebranche und § 19 Aufzeichnung
Inhalt
  1. Die Grenzen für Pflegebetriebe
  2. Ruhezeit und Rufbereitschaft
  3. Nachtwache und Wechselschicht
  4. Ambulante Pflege: Touren, Fahrzeiten, geteilte Dienste
  5. Aufzeichnungspflicht nach § 19 AEntG
  6. Die Pflege in Zahlen
  7. Dienstplan und Zeiterfassung in einem System

Die Grenzen für Pflegebetriebe

Das Arbeitszeitgesetz nennt Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen an mehreren Stellen ausdrücklich. Sie dürfen die Ruhezeit kürzen, Rufbereitschaft anders ausgleichen und an Sonn- und Feiertagen beschäftigen, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann. Ein Tarifvertrag kann nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 ArbZG Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit und Nachtarbeit zusätzlich an die Eigenart der Pflege anpassen. Gilt einer für deinen Betrieb, geht er den Zahlen unten vor.

Arbeitszeitregeln für ambulante und stationäre Pflege

RegelGrenzeVorschrift
Arbeitszeit je Werktag8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen§ 3 ArbZG
Pause30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden§ 4 ArbZG
Ruhezeit11 Stunden, in der Pflege 10 bei Ausgleich auf 12 im selben Kalendermonat oder binnen 4 Wochen§ 5 Abs. 2 ArbZG
Einsätze in der Rufbereitschaftdürfen die Ruhezeit um bis zur Hälfte kürzen, Ausgleich zu anderen Zeiten§ 5 Abs. 3 ArbZG
Nachtarbeitnehmer8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich binnen eines Kalendermonats oder 4 Wochen§ 6 Abs. 2 ArbZG
Sonntage und FeiertageArbeit erlaubt, soweit sie nicht an Werktagen erledigt werden kann, 15 Sonntage im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen 2 Wochen, nach einem Feiertag binnen 8 Wochen§ 10 Abs. 1 Nr. 3, § 11 ArbZG
AufzeichnungBeginn, Ende, Dauer und Zuschlagszeiten bis zum Ablauf des 7. Kalendertags, 2 Jahre aufbewahren§ 19 AEntG

Hervorgehoben sind die Regeln, die in der Pflege anders gelten als in einem Büro.

  • Arbeitszeit je Werktag

    Grenze
    8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen
    Vorschrift
    § 3 ArbZG
  • Pause

    Grenze
    30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden
    Vorschrift
    § 4 ArbZG
  • Ruhezeit

    Grenze
    11 Stunden, in der Pflege 10 bei Ausgleich auf 12 im selben Kalendermonat oder binnen 4 Wochen
    Vorschrift
    § 5 Abs. 2 ArbZG
  • Einsätze in der Rufbereitschaft

    Grenze
    dürfen die Ruhezeit um bis zur Hälfte kürzen, Ausgleich zu anderen Zeiten
    Vorschrift
    § 5 Abs. 3 ArbZG
  • Nachtarbeitnehmer

    Grenze
    8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich binnen eines Kalendermonats oder 4 Wochen
    Vorschrift
    § 6 Abs. 2 ArbZG
  • Sonntage und Feiertage

    Grenze
    Arbeit erlaubt, soweit sie nicht an Werktagen erledigt werden kann, 15 Sonntage im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen 2 Wochen, nach einem Feiertag binnen 8 Wochen
    Vorschrift
    § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 11 ArbZG
  • Aufzeichnung

    Grenze
    Beginn, Ende, Dauer und Zuschlagszeiten bis zum Ablauf des 7. Kalendertags, 2 Jahre aufbewahren
    Vorschrift
    § 19 AEntG

Hervorgehoben sind die Regeln, die in der Pflege anders gelten als in einem Büro.

Ruhezeit und Rufbereitschaft

Zwischen zwei Diensten liegen elf Stunden Ruhezeit. Pflegeeinrichtungen dürfen sie auf zehn Stunden kürzen, wenn jede Kürzung im selben Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Der Wechsel vom Spätdienst bis 21 Uhr in den Frühdienst ab 6 Uhr hat neun Stunden und ist damit auch mit Kürzung nicht erlaubt.

Für die Rufbereitschaft gibt es eine zweite Sonderregel. Wird jemand aus der Rufbereitschaft heraus zum Einsatz gerufen, unterbricht das die Ruhezeit. In Pflegeeinrichtungen müssen solche Kürzungen nicht sofort nachgeholt werden, solange sie nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit ausmachen. Sie werden zu anderen Zeiten ausgeglichen (§ 5 Abs. 3 ArbZG).

Davon zu trennen ist der Bereitschaftsdienst. Wer sich in der Einrichtung aufhalten muss, um bei Bedarf sofort tätig zu werden, leistet nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Arbeitszeit, auch in den ruhigen Stunden. Bei der Rufbereitschaft, mit frei wählbarem Aufenthaltsort, zählt nur der tatsächliche Einsatz.

Nachtwache und Wechselschicht

Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit jede Schicht mit mehr als zwei Stunden darin. Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise nachts in Wechselschicht arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leistet (§ 2 Abs. 3 bis 5 ArbZG). In einer Einrichtung mit Früh-, Spät- und Nachtdienst trifft das auf viele Pflegekräfte zu, wenn sie normalerweise nachts in Wechselschicht arbeiten, nicht nur auf die Dauernachtwache.

  • Zehn Stunden in der Nacht nur, wenn der Schnitt innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen bei acht Stunden liegt (§ 6 Abs. 2 ArbZG).
  • Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor Beginn und dann alle drei Jahre, ab 50 jedes Jahr. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, sofern er die Untersuchung nicht kostenlos über einen Betriebsarzt anbietet (§ 6 Abs. 3 ArbZG).
  • Für die Nachtstunden bezahlte freie Tage oder ein angemessener Zuschlag, wenn kein Tarifvertrag das regelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Ambulante Pflege: Touren, Fahrzeiten, geteilte Dienste

Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Fahrt von einem Patienten zum nächsten liegt mitten in dieser Zeit, sie ist Teil der Tour. Der Europäische Gerichtshof hat 2015 sogar die Fahrt von zu Hause zum ersten und vom letzten Kunden nach Hause als Arbeitszeit gewertet, wenn es keinen festen Arbeitsort gibt (C-266/14). Wer nur die Zeit bei den Patienten aufschreibt, unterschätzt die Arbeitszeit, und die Ruhezeit und die Zehn-Stunden-Grenze werden an der falschen Zahl gemessen.

Viele Dienste teilen den Tag in eine Früh- und eine Spättour. Die freie Zeit dazwischen ist keine Arbeitszeit, aber auch keine Ruhezeit: Die zehn oder elf Stunden beginnen erst nach dem Ende der Spättour. Wer abends bis 21:30 Uhr fährt, kann am nächsten Morgen frühestens um 7:30 Uhr starten, mit Kürzung und Ausgleich.

Aufzeichnungspflicht nach § 19 AEntG

Für die Pflegebranche gelten Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, festgesetzt durch die Pflegearbeitsbedingungenverordnung. Die Branche umfasst Betriebe, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflege erbringen, Krankenhäuser nicht (§ 10 AEntG).

Daraus folgt § 19 AEntG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeder Pflegekraft müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Sind stundenbezogene Zuschläge zu zahlen, gehören auch Beginn, Ende und Dauer der Zuschlagszeit mit dem jeweiligen Zuschlag in die Aufzeichnung. Für Minijobber gilt daneben § 17 MiLoG.

Die Pflege in Zahlen

Am Stichtag 15. Dezember 2023 arbeiteten nach Destatis 817.711 Menschen in Pflegeheimen, davon 240.963 in Vollzeit. In ambulanten Pflegediensten waren es 446.425, davon 126.251 in Vollzeit. In beiden Bereichen arbeiten damit nur knapp drei von zehn Beschäftigten Vollzeit, und jede Teilzeitkraft hat ihr eigenes Soll, ihre eigenen Dienste und ihr eigenes Stundenkonto.

Der Zoll hat 2025 in der Pflege 320 Arbeitgeber und 3.597 Personen geprüft. Das ist weniger als in der Gastronomie oder auf dem Bau. Die Aufzeichnungen nach § 19 AEntG gehören zu den Unterlagen, die ein Pflegebetrieb für eine solche Prüfung bereithalten muss (§ 19 Abs. 2 AEntG).

Personal in der Pflege am 15.12.2023, insgesamt und in Vollzeit (Beschäftigte)
  • Pflegeheime, insgesamt817.711 Beschäftigte
  • Pflegeheime, davon Vollzeit240.963 Beschäftigte
  • Ambulante Pflegedienste, insgesamt446.425 Beschäftigte
  • Ambulante Pflegedienste, davon Vollzeit126.251 Beschäftigte
Zahlen als Tabelle
Personal in der Pflege am 15.12.2023, insgesamt und in Vollzeit
GruppeBeschäftigte
Pflegeheime, insgesamt817.711
Pflegeheime, davon Vollzeit240.963
Ambulante Pflegedienste, insgesamt446.425
Ambulante Pflegedienste, davon Vollzeit126.251

Quelle: Destatis, Personal in Pflegeeinrichtungen, Stand 18.12.2024

Dienstplan und Zeiterfassung in einem System

In MetronHR stempeln Pflegekräfte per App unterwegs, in der Einrichtung am Terminal mit NFC-Karte. Die Zeiten stehen am selben Tag minutengenau im System, ohne Rundung. Ein geteilter Dienst wird als zwei Schichten an einem Tag geführt und für die Tagesgrenze zusammengerechnet.

Im Dienstplan des Professional-Tarifs meldet MetronHR vor der Veröffentlichung, wenn zwischen zwei Diensten weniger als die eingestellte Ruhezeit liegt oder Tages- und Wochenhöchstgrenzen überschritten sind. Für Schwangere prüft er Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Höchststunden nach dem Mutterschutzgesetz mit. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden stehen am Monatsende je Person in der Excel-Monatsübersicht und in der Lohndatei für DATEV.

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Ugur Aydogan, Produktentwicklung bei der AMNAU GmbH

Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Schreib uns eine Nachricht
Wie viele Stunden Ruhezeit braucht eine Pflegekraft zwischen zwei Diensten?

Elf Stunden. In Pflegeeinrichtungen sind zehn erlaubt, wenn die Kürzung im selben Kalendermonat oder binnen vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Ist Spätdienst und am nächsten Morgen Frühdienst erlaubt?

Nur wenn mindestens zehn Stunden dazwischen liegen und ausgeglichen werden. Spätdienst bis 21 Uhr und Frühdienst ab 6 Uhr ergibt neun Stunden und ist nicht zulässig, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.

Zählt Rufbereitschaft in der Pflege als Arbeitszeit?

Nur der tatsächliche Einsatz. Muss die Pflegekraft aber in der Einrichtung bleiben, ist es Bereitschaftsdienst, und der zählt vollständig.

Ist die Fahrzeit in der ambulanten Pflege Arbeitszeit?

Ja. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen, und die Fahrt zwischen zwei Patienten liegt mitten in der Tour. Sie muss mit aufgezeichnet werden.

Welche Aufzeichnungspflicht gilt für Pflegedienste?

§ 19 AEntG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit binnen sieben Kalendertagen, bei stundenbezogenen Zuschlägen auch die Zuschlagszeiten, zwei Jahre aufbewahrt. Für Minijobber zusätzlich § 17 MiLoG.

Regeln kennen ist das eine. Sie einhalten das andere.

MetronHR erfasst Arbeitszeiten, prüft Pausen und Ruhezeiten automatisch und zeigt jedem seine eigenen Zeiten. 14 Tage kostenlos testen.

  • Keine Kreditkarte erforderlich
  • Schnell startklar
  • Monatlich kündbar
  • Voller Zugriff auf alle Funktionen

Ohne Kreditkarte, jederzeit kündbar