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Die Grenzen ohne Tarifvertrag
Die Bewachungsverordnung regelt Unterrichtung, Sachkunde und Dienstanweisung, aber keine Arbeitszeit, und auch das Arbeitsschutzgesetz setzt keine Höchstarbeitszeiten. Für die Dauer der Schichten gilt deshalb allein das Arbeitszeitgesetz, und das kennt für das Bewachungsgewerbe nur eine Ausnahme: den Sonntag, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 13 ArbZG). Bei Tageshöchstzeit, Pausen und Ruhezeit gibt es keinen Sonderweg.
Arbeitszeitregeln im Bewachungsgewerbe
| Regel | ohne Tarifvertrag | mit Tarifvertrag nach § 7 ArbZG |
|---|---|---|
| Arbeitszeit je Werktag | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich in 6 Monaten oder 24 Wochen | über 10 Stunden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt |
| Wochenschnitt | 48 Stunden über 6 Monate oder 24 Wochen, abgeleitet aus § 3 (8 Stunden an 6 Werktagen) | 48 Stunden über 12 Kalendermonate |
| Pause | 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden | wie links, soweit der Tarifvertrag nichts anderes regelt |
| Ruhezeit | 11 Stunden | nach mehr als 12 Stunden sofort 11 Stunden |
| Nachtarbeitnehmer | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich in 1 Kalendermonat oder 4 Wochen | länger bei Arbeitsbereitschaft, Ausgleichszeitraum nach Tarifvertrag |
| Sonntag | erlaubt, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, 15 Sonntage im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen 2 Wochen | wie links |
Quellen: §§ 3, 4, 5, 6, 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 8 und 9, §§ 10, 11 ArbZG.
Arbeitszeit je Werktag
- ohne Tarifvertrag
- 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich in 6 Monaten oder 24 Wochen
- mit Tarifvertrag nach § 7 ArbZG
- über 10 Stunden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt
Wochenschnitt
- ohne Tarifvertrag
- 48 Stunden über 6 Monate oder 24 Wochen, abgeleitet aus § 3 (8 Stunden an 6 Werktagen)
- mit Tarifvertrag nach § 7 ArbZG
- 48 Stunden über 12 Kalendermonate
Pause
- ohne Tarifvertrag
- 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden
- mit Tarifvertrag nach § 7 ArbZG
- wie links, soweit der Tarifvertrag nichts anderes regelt
Ruhezeit
- ohne Tarifvertrag
- 11 Stunden
- mit Tarifvertrag nach § 7 ArbZG
- nach mehr als 12 Stunden sofort 11 Stunden
Nachtarbeitnehmer
- ohne Tarifvertrag
- 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich in 1 Kalendermonat oder 4 Wochen
- mit Tarifvertrag nach § 7 ArbZG
- länger bei Arbeitsbereitschaft, Ausgleichszeitraum nach Tarifvertrag
Sonntag
- ohne Tarifvertrag
- erlaubt, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, 15 Sonntage im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen 2 Wochen
- mit Tarifvertrag nach § 7 ArbZG
- wie links
Quellen: §§ 3, 4, 5, 6, 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 8 und 9, §§ 10, 11 ArbZG.
Wann zwölf Stunden erlaubt sind
Im Pfortendienst, im Objektschutz oder in der Leitstelle fällt viel Arbeitsbereitschaft an: wache Aufmerksamkeit, ohne dass ständig etwas zu tun ist. Sie zählt voll zur Arbeitszeit. Ein Tarifvertrag darf die Tagesarbeitszeit über zehn Stunden hinaus verlängern, wenn in sie regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 a ArbZG). Das ist die Grundlage der 12-Stunden-Schicht.
Drei Bedingungen hängen daran. Im Schnitt von zwölf Kalendermonaten dürfen es nicht mehr als 48 Stunden je Woche sein (§ 7 Abs. 8 ArbZG). Nach einer Schicht von mehr als zwölf Stunden folgen sofort elf Stunden Ruhezeit (§ 7 Abs. 9 ArbZG). Und ein Betrieb ohne Tarifbindung kann eine solche Regel nur im Geltungsbereich des Tarifvertrags übernehmen, per Betriebsvereinbarung oder, ohne Betriebsrat, per schriftlicher Vereinbarung mit der einzelnen Person (§ 7 Abs. 3 ArbZG).
Erlaubt der Tarifvertrag sogar, über acht Stunden hinaus ohne Ausgleich zu verlängern, braucht es zusätzlich die schriftliche Einwilligung jeder Person. Sie kann mit sechs Monaten Frist widerrufen werden, und wer nicht einwilligt, darf nicht benachteiligt werden (§ 7 Abs. 2a und 7 ArbZG). Diese Einwilligungen musst du in einem Verzeichnis führen und zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Nachtdienst im Objektschutz
Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Wer normalerweise nachts in Wechselschicht arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Schichten mit mehr als zwei Stunden in dieser Zeit hat, ist Nachtarbeitnehmer (§ 2 Abs. 3 bis 5 ArbZG). In vielen Bewachungsdiensten trifft das auf einen großen Teil der Wachleute zu.
- Ohne Tarifvertrag zehn Stunden in der Nacht nur, wenn der Schnitt binnen eines Kalendermonats oder von vier Wochen bei acht Stunden liegt (§ 6 Abs. 2 ArbZG).
- Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor Beginn und dann alle drei Jahre, ab 50 jedes Jahr. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, sofern er die Untersuchung nicht kostenlos über einen Betriebsarzt anbietet (§ 6 Abs. 3 ArbZG).
- Für die Nachtstunden bezahlte freie Tage oder ein angemessener Zuschlag, wenn kein Tarifvertrag das regelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG).
Aufzeichnung bei wechselnden Objekten
Das Wach- und Sicherheitsgewerbe steht in § 2a Abs. 1 Nr. 10 SchwarzArbG. Deshalb gilt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bis zum Ablauf des siebten Kalendertags, zwei Jahre aufbewahrt, auf Verlangen des Zolls auch am Einsatzort vorzulegen. Jede Wachperson führt außerdem ihren Ausweis mit.
Ausgenommen sind nach § 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung nur Beschäftigte, deren regelmäßiges Monatsentgelt 4.461 Euro brutto überschreitet, oder 2.974 Euro, wenn es nachweislich für die letzten vollen zwölf Monate gezahlt wurde, sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die im Betrieb mitarbeiten.
Schwierig wird das, wenn die Arbeit dort stattfindet, wo kein Büro ist: an wechselnden Objekten, nachts, oft allein. Ein Zettel, der am Monatsende zurückkommt, hält die Sieben-Tage-Frist nicht. Und mit 12-Stunden-Schichten muss jede Schicht einzeln nachweisbar sein, sonst lässt sich der Jahresschnitt von 48 Stunden nicht belegen.
Wie oft der Zoll im Sicherheitsgewerbe prüft
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2025 im Sicherheitsgewerbe 731 Arbeitgeber geprüft und 15.843 Personen überprüft. Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde.
- Gaststätten und Beherbergung74.490 Personen
- Bau64.761 Personen
- Spedition, Transport, Logistik23.053 Personen
- Sicherheitsgewerbe15.843 Personen
- Friseur und Kosmetik15.787 Personen
- Gebäudereinigung14.954 Personen
- Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops3.632 Personen
- Pflege3.597 Personen
Zahlen als Tabelle
| Gruppe | Personen |
|---|---|
| Gaststätten und Beherbergung | 74.490 |
| Bau | 64.761 |
| Spedition, Transport, Logistik | 23.053 |
| Sicherheitsgewerbe | 15.843 |
| Friseur und Kosmetik | 15.787 |
| Gebäudereinigung | 14.954 |
| Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops | 3.632 |
| Pflege | 3.597 |
Quelle: Zoll, Durchgeführte Prüfungen 2025, Stand 03.01.2026
Stempeln am Objekt, planen mit Qualifikation
In MetronHR stempelt die Wachperson am Objekt per App oder am Terminal mit NFC-Karte. Die Zeit steht am selben Tag minutengenau im System, ohne Rundung, je Person und Objekt, und das Stundenkonto läuft über alle Objekte.
Im Dienstplan des Professional-Tarifs hinterlegst du an einer Tätigkeit, welche Qualifikation sie verlangt. MetronHR schlägt beim Einteilen nur passende Personen vor und meldet einen Konflikt, wenn jemand ohne sie eingeteilt ist. Vor der Veröffentlichung meldet er außerdem, wenn die eingestellte Ruhezeit, die Tages- oder Wochengrenze oder die Höchstzahl von Arbeitstagen in Folge überschritten ist. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden stehen am Monatsende je Person in der Excel-Monatsübersicht und in der Lohndatei für DATEV.
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026