Anleitung

Zeiterfassung im Verein: wer aufzeichnen muss und wer nicht

Kurz gesagtIm Verein gilt das Arbeitszeitgesetz für Angestellte und Minijobber, nicht für Ehrenamtliche. Für Minijobber zeichnest du Beginn, Ende und Dauer nach § 17 MiLoG binnen sieben Tagen auf, für alle Angestellten gilt die allgemeine Erfassungspflicht. Übungsleiter mit Freibetrag sind steuerlich begünstigt, aber trotzdem Arbeitnehmer, wenn sie weisungsgebunden in den Verein eingegliedert sind.
Stand: November 20263 Minuten LesezeitArbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 2, 10, 11, 16 · § 17 Mindestlohngesetz (Aufzeichnungspflicht)
Inhalt
  1. Vier Gruppen, verschiedene Regeln
  2. Ehrenamt oder Arbeitsverhältnis
  3. Übungsleiter im Minijob: Freibetrag und Verdienstgrenze
  4. Turniersonntag und Vereinsfest
  5. Aufzeichnung für Minijobber und Angestellte
  6. Stunden erfassen, wo der Verein Arbeitgeber ist

Vier Gruppen, verschiedene Regeln

Im Verein arbeiten Menschen auf sehr verschiedener Grundlage nebeneinander: die Angestellte in der Geschäftsstelle, der Platzwart im Minijob, die Trainerin mit Übungsleiterpauschale und die Helfer am Vereinsfest. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern ob jemand Arbeitnehmer ist. Daran hängen Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn und Aufzeichnung.

Wer im Verein unter welche Regel fällt

GruppeArbeitszeitgesetz und MindestlohnAufzeichnung
Angestellte, etwa in der GeschäftsstellegeltenErfassungspflicht nach BAG 2022, Arbeitszeit über 8 Stunden je Werktag nach § 16 Abs. 2 ArbZG
Minijobber, etwa Platzwart oder ReinigunggeltenBeginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen, 2 Jahre (§ 17 MiLoG)
Übungsleiter, die weisungsgebunden eingegliedert sindgelten, der Freibetrag ändert daran nichtswie Angestellte oder Minijobber
Ehrenamtlichegelten nicht, Mindestlohn nach § 22 Abs. 3 MiLoG ausgenommenkeine Pflicht nach ArbZG oder MiLoG

Hervorgehoben sind die Gruppen, bei denen Vereine die Pflicht am häufigsten übersehen.

  • Angestellte, etwa in der Geschäftsstelle

    Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn
    gelten
    Aufzeichnung
    Erfassungspflicht nach BAG 2022, Arbeitszeit über 8 Stunden je Werktag nach § 16 Abs. 2 ArbZG
  • Minijobber, etwa Platzwart oder Reinigung

    Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn
    gelten
    Aufzeichnung
    Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen, 2 Jahre (§ 17 MiLoG)
  • Übungsleiter, die weisungsgebunden eingegliedert sind

    Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn
    gelten, der Freibetrag ändert daran nichts
    Aufzeichnung
    wie Angestellte oder Minijobber
  • Ehrenamtliche

    Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn
    gelten nicht, Mindestlohn nach § 22 Abs. 3 MiLoG ausgenommen
    Aufzeichnung
    keine Pflicht nach ArbZG oder MiLoG

Hervorgehoben sind die Gruppen, bei denen Vereine die Pflicht am häufigsten übersehen.

Ehrenamt oder Arbeitsverhältnis

Das Arbeitszeitgesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 2 ArbZG). Wer ehrenamtlich mitarbeitet, ist das nicht, und der Mindestlohn regelt die Vergütung ehrenamtlich Tätiger ausdrücklich nicht (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Eine Aufwandsentschädigung macht aus dem Ehrenamt noch kein Arbeitsverhältnis.

Die Grenze verschiebt sich, sobald jemand Weisungen zu Zeit, Ort und Inhalt bekommt, in feste Abläufe eingeplant ist und eine Vergütung erhält, die den Aufwand deutlich übersteigt. Maßstab ist § 7 Abs. 1 SGB IV. Was das für Freibeträge und Gemeinnützigkeit bedeutet, steht auf der Branchenseite für Vereine.

Übungsleiter im Minijob: Freibetrag und Verdienstgrenze

Einnahmen als Übungsleiter für einen gemeinnützigen Verein sind bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG), andere nebenberufliche Tätigkeiten bis 960 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG). Diese steuerfreien Einnahmen zählen nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV).

Daraus folgt eine verbreitete Kombination. Verteilt der Verein den Übungsleiterfreibetrag gleichmäßig auf zwölf Monate, sind das 275 Euro im Monat, die nicht auf die Minijob-Grenze von 603 Euro angerechnet werden. Ein Übungsleiter im Minijob kann so bis zu 878 Euro im Monat bekommen. Er bleibt dabei Arbeitnehmer: Der Mindestlohn von 13,90 Euro gilt für jede Stunde, und seine Stunden gehören in die Aufzeichnung nach § 17 MiLoG. Der Freibetrag gilt je Person und Jahr, nicht je Verein.

Turniersonntag und Vereinsfest

Für Vereine gibt es beim Sonntag eigene Ausnahmen. Arbeitnehmer dürfen bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen von Vereinen und beim Sport an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 und 7 ArbZG). Dafür bleiben 15 Sonntage im Jahr frei, und jeder Arbeitssonntag bringt einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen (§ 11 ArbZG).

Wer am Vereinsfest ehrenamtlich hinter der Theke steht, fällt nicht darunter. Der Platzwart im Minijob, der am Turniersonntag aufbaut, dagegen schon: Seine Stunden zählen für Ruhezeit, Tagesgrenze und Aufzeichnung, und das Turnierwochenende kann ihn über die Minijob-Grenze schieben.

Aufzeichnung für Minijobber und Angestellte

Für Minijobber gilt § 17 MiLoG vollständig: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags bis zum Ablauf des siebten Kalendertags, zwei Jahre aufbewahrt. Eine Ausnahme gilt nach § 1 Abs. 2 MiLoDokV für mitarbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern. Ist der Verein eine juristische Person, etwa ein eingetragener Verein, sind damit die Angehörigen der Vorstandsmitglieder gemeint, die den Verein vertreten.

Für Angestellte gibt es keine Ausnahme für kleine oder gemeinnützige Arbeitgeber. Arbeitszeit über acht Stunden je Werktag wird nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufgezeichnet, und seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit grundsätzlich erfassen, ohne vorgeschriebene Form.

Stunden erfassen, wo der Verein Arbeitgeber ist

In MetronHR stempeln Angestellte, Minijobber und angestellte Übungsleiter per App, im Browser oder am Terminal mit NFC-Karte, etwa im Vereinsheim, ohne privates Handy. Die Zeit steht am selben Tag minutengenau im System, ohne Rundung. Minijobs lassen sich ohne Soll-Stunden führen, die gestempelten Stunden stehen trotzdem je Tag da, wie § 17 MiLoG sie verlangt.

Im Dienstplan des Professional-Tarifs meldet MetronHR vor der Veröffentlichung, wenn die eingestellte Ruhezeit, die Tages- oder Wochengrenze oder die Höchstzahl von Arbeitstagen in Folge überschritten ist. Am Monatsende stehen die Stunden je Person in der Excel-Monatsübersicht und in der Lohndatei für DATEV, für die Kanzlei, die die Lohnabrechnung des Vereins macht.

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Ugur Aydogan, Produktentwicklung bei der AMNAU GmbH

Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Schreib uns eine Nachricht
Muss ein Verein die Arbeitszeit erfassen?

Ja, für alle, die bei ihm angestellt sind, auch im Minijob. Für Minijobber gilt § 17 MiLoG mit sieben Tagen Frist, für alle Angestellten die allgemeine Erfassungspflicht. Für Ehrenamtliche gilt sie nicht.

Gilt das Arbeitszeitgesetz für Ehrenamtliche?

Nein. Es gilt für Arbeitnehmer. Wer aber weisungsgebunden eingeplant ist und deutlich mehr als den Aufwand bezahlt bekommt, kann trotz der Bezeichnung Arbeitnehmer sein.

Gilt der Mindestlohn für Übungsleiter?

Für angestellte Übungsleiter ja, 13,90 Euro je Stunde. Für ehrenamtlich Tätige nicht, die nimmt § 22 Abs. 3 MiLoG ausdrücklich aus.

Kann man Übungsleiterpauschale und Minijob kombinieren?

Ja. Der Freibetrag von 3.300 Euro im Jahr zählt nicht zum Arbeitsentgelt. Gleichmäßig verteilt sind das 275 Euro im Monat zusätzlich zur Minijob-Grenze von 603 Euro, zusammen 878 Euro.

Dürfen Vereinsangestellte sonntags arbeiten?

Ja, bei nichtgewerblichen Veranstaltungen von Vereinen und beim Sport, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 und 7 ArbZG). Dafür gibt es einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen.

Regeln kennen ist das eine. Sie einhalten das andere.

MetronHR erfasst Arbeitszeiten, prüft Pausen und Ruhezeiten automatisch und zeigt jedem seine eigenen Zeiten. 14 Tage kostenlos testen.

  • Keine Kreditkarte erforderlich
  • Schnell startklar
  • Monatlich kündbar
  • Voller Zugriff auf alle Funktionen

Ohne Kreditkarte, jederzeit kündbar